FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wieso erhalte ich eine Rechnung von der ÜGP MVZ Institut für Pathologie, Zytologie und Molekularpathologie?
Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Gewebeprobe oder einen Abstrich entnommen. Die Durchführung einer feingeweblichen Untersuchung ist für die korrekte Diagnosestellung und die weitere Therapieplanung unerlässlich. Während Ihr behandelnder Arzt die Gewebeentnahme abrechnet, stellen wir unsere Leistungen gesondert in Rechnung.
In der Rechnung steht, sie sei „zahlbar sofort ohne Abzug“. Was bedeutet das konkret?
Bitte begleichen Sie die Rechnung umgehend. Aus Nachhaltigkeitsgründen versenden wir keine Zahlungserinnerung. Nach dem Ablauf von 30 Tagen erhalten Sie von uns das erste Mahnschreiben, für das dann eine zusätzliche Mahngebühr anfällt.
Ich habe gar keinen Auftrag für eine Laboruntersuchung erteilt. Wie bekomme ich eine Rechnung von der ÜGP MVZ Institut für Pathologie, Zytologie und Molekularpathologie?
Der behandelnde Arzt erteilt uns als Ihr Stellvertreter einen Untersuchungsauftrag. Die Einwilligung dazu wird in der Regel im Rahmen der OP-Aufklärung eingeholt.
Wer erklärt mir meinen Befund?
Befunde sind Teil der ärztlichen Korrespondenz. In der Regel werden Sie über Befunde und deren medizinische Interpretation durch den behandelnden Arzt aufgeklärt und informiert. Da wir als Pathologen naturgemäß nie den ganzen klinischen Sachverhalt überblicken können, können wir keine Therapieempfehlungen aussprechen. Wenden Sie sich hierzu bitte zunächst an Ihren behandelnden Arzt. Sollten Sie bei speziellen Fragen von Ihrem behandelnden Arzt an uns verwiesen werden, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
Kann ich eine Kopie meines Befundes anfordern?
In der Regel erhalten Sie, falls gewünscht, eine Kopie des histologischen Berichtes von Ihrem behandelnden Arzt, die Sie auch über die Befundsituation aufklärt und therapeutische Konsequenzen erläutern kann. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse / Kostenträger aufgefordert werden, eine Befundkopie nachzureichen, so melden Sie sich bitte bei uns unter Abrechnung@patho-uegp.de oder faxen Sie uns das Anschreiben Ihrer Versicherung zu und wir werden eine Befundkopie an die nachfragende Stelle übermitteln. Fax-Nr: 0641-972988-430
Was bedeutet „Sonderfärbungen“?
Hierunter werden verschiedene Verfahren verstanden, bei denen durch Anwendung spezieller Reagenzien/Farbstoffen einzelne Strukturen in der Gewebeprobe speziell hervorgehoben werden können. Dies sind zum Beispiel Pilze (PAS-Reaktion) oder alte Blutbestandteile (Berliner-Blau-Reaktion).
Was bedeutet „Immunhistochemie“?
Hiermit wird ein Verfahren bezeichnet, in dem durch Anwendung spezifischer, markierter Antikörper einzelne Proteine in der Gewebeprobe nachgewiesen werden können. Hierbei kann sowohl der Nachweis des Vorhandenseins eines „krankmachenden“ Proteins als auch der Nachweis des Fehlens eines entsprechenden Stoffwechselproduktes diagnostisch von hoher Wichtigkeit sein. Dabei ist oft der Nachweis mehrere Proteine notwendig.
Was bedeutet Molekularpathologie?
In speziellen Fällen ist es für die abschließende Diagnosestellung unabdingbar, gewisse Gen-Abschnitte in der Gewebeprobe nachzuweisen. Dabei kann es sich um die Frage handeln, ob ein bestimmtes „Tumor-Gen angeschaltet oder abgeschaltet“ ist oder aber auch, ob Erbinformation (DNA) von Erregern vorhanden ist und damit auf eine Infektion hinweist.
Wie kommt der Ersatz von Auslagen zustande?
Unter „Ersatz von Auslagen“ werden sämtliche Aufwendungen zur Anlieferung der Proben in unser Labor sowie alle Aufwendungen im Rahmen der Befundübermittlung summiert. Das beinhaltet: Bereitstellung des spezialisierten Versandmediums in den Praxen/ Krankenhäusern, Portokosten der Probezustellung von Ihrem Arzt zu uns oder in eiligen Fällen Abholung durch einen Kurier, fachgerechte Entsorgung des Transportmediums, Portokosten des Befundversandes von uns an Ihren Arzt (Briefpost, Fax).